Planungshilfen für die bauleitplanung

einfache bebauungspläne erfüllen nicht die voraussetzungen eines qualifizierten bebauungsplans und regeln nur einzelne bauplanungsrechtliche aspekte. erläuterungen zur zulässigkeit eines bauvorhabens im geltungsbereich eines bebauungsplans finden sie bei den allgemeinen informationen zum bauplanungsrecht. zum thema.

planungshilfen für die bauleitplanung

fremdenverkehrssatzung gemeinden, die überwiegend durch den fremdenverkehr geprägt sind, können bestimmen, dass die begründung oder teilung von wohnungseigentum oder teileigentum genehmigungspflichtig ist. darüber hinaus können die gemeinden in eigener verantwortung städtebauliche satzungen erlassen. diese werden in einem gesetzlich geregelten verfahren aufgestellt, in dem sowohl der betroffenen öffentlichkeit als auch den berührten behörden und sonstigen trägern öffentlicher belange gelegenheit zur stellungnahme gegeben wird.

besondere städtebauliche satzungen zu besonderen städtebaulichen satzungen, wie der sanierungssatzung, sind unter förderregeln nähere informationen zu finden. so werden beispielsweise die flächen dargestellt, die für die bebauung, für verkehrsanlagen oder grünflächen vorgesehen sind, aber auch flächen für landwirtschaft und wald.

für die verwaltungspraxis liefern unsere planungshilfen sowie die formblätter zur beteiligung der träger öffentlicher belange, verfahrensvermerk flächennutzungsplan, verfahrensvermerk bebauungsplan, bekanntmachung der genehmigung beziehungsweise des satzungsbeschlusses ausführliche informationen. die geltenden bauleitpläne können bei der gemeinde eingesehen werden, viele gemeinden stellen sie auch im internet bereit.

So werden beispielsweise die flächen dargestellt, die für die bebauung, für verkehrsanlagen oder grünflächen vorgesehen sind, aber auch flächen für landwirtschaft und wald

andere öffentliche belange, wie zum beispiel solche des naturschutzes, der landschaftspflege oder der wasserwirtschaft können jedoch nach den umständen des einzelfalls dazu führen, dass das bauvorhaben trotz einer derartigen satzung unzulässig ist. bebauungs- und flächennutzungspläne werden in einem gesetzlich geregelten verfahren aufgestellt, das unter anderem durch eine intensive bürgerbeteiligung gekennzeichnet ist.

der bebauungsplan beschränkt sich auf teile des gemeindegebiets und enthält verbindliche regelungen, wie die grundstücke bebaut werden können. gemeinden wird die kommunale planungshoheit verfassungsrechtlich garantiert. man unterscheidet zwei arten von bauleitplänen: der flächennutzungsplan umfasst in der regel das gesamte gemeindegebiet, trifft aber als vorbereitender bauleitplan noch keine verbindlichen festsetzungen.

daneben enthält er hinweise auf bestehende planungen, die auf fachgesetzlichen bestimmungen beruhen. sie können bauleitpläne in eigener verantwortung aufstellen.

Bebauungsplan der bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem flächennutzungsplan zu entwickeln

none bebauungsplan der bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem flächennutzungsplan zu entwickeln. flächennutzungsplan im flächennutzungsplan wird in der regel für das gesamte gemeindegebiet die art der bodennutzung in grundzügen dargestellt, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen entwicklung ergibt.

er enthält rechtsverbindliche festsetzungen für die städtebauliche ordnung.

Copyright ©lapfile.pages.dev 2025