Ausweis für staatenlose

die neuausstellung und verlängerung erfolgt durch den ausstellerstaat des bisherigen ausweises.

ausweis für staatenlose

ausweis für staatenlose de-jure -staatenlose, also personen, bei denen feststeht, dass sie nach dem recht keines in betracht kommenden staates jeweils dessen angehörige sind. inhaber ausländischer reiseausweise für staatenlose sind für die einreise und den kurzaufenthalt vom erfordernis eines visums bzw. der reiseausweis für staatenlose vermittelt keinen diplomatischen und konsularischen schutz.

die muster der deutschen reiseausweise für staatenlose sind in der anlage d8a regulärer reiseausweis ausweis für staatenlose. nicht unter das staatenlosenübereinkommen fallen hingegen de-facto-staatenlose, also personen, welche durchaus eine staatsangehörigkeit besitzen, die aber von ihrem eigenen staat rechtswidrig so behandelt werden, als wären sie nicht seine staatsangehörigen.

hierzu ermächtigte auslandsvertretungen eines ausstellerstaates können die reiseausweise für ein halbes jahr verlängern. im reiseausweis für staatenlose können visa angebracht werden. hierzu ermächtigte auslandsvertretungen eines ausstellerstaates können die reiseausweise für ein halbes jahr verlängern.

Die neuausstellung und verlängerung erfolgt durch den ausstellerstaat des bisherigen ausweises

für die visa dürfen keine gebühren verlangt werden, welche die mindestgebührensätze für visa, die an ausländer ausgestellt werden, überschreiten. ebenso wenig fallen personen unter das staatenlosenübereinkommen, die ihre staatsangehörigkeit aufgeben oder nicht akzeptieren wollen, die aber nicht aus dieser staatsangehörigkeit durch den betreffenden staat entlassen werden.

anlage d8b vorläufiger reiseausweis zur aufenthaltsverordnung festgelegt; vgl. gebühren für die ausstellung. nicht unter das staatenlosenübereinkommen fallen hingegen de-facto-staatenlose, also personen, welche durchaus eine staatsangehörigkeit besitzen, die aber von ihrem eigenen staat rechtswidrig so behandelt werden, als wären sie nicht seine staatsangehörigen.

de-jure -staatenlose, also personen, bei denen feststeht, dass sie nach dem recht keines in betracht kommenden staates jeweils dessen angehörige sind. der reiseausweis für staatenlose vermittelt keinen diplomatischen und konsularischen schutz. jeder ausstellerstaat muss während der geltungsdauer des reiseausweises für staatenlose den inhaber grundsätzlich wieder zurücknehmen; visa und andere formalitäten dürfen aber verlangt werden.

er wird für mindestens drei monate und höchstens drei jahre ausgestellt. ausstellungsmodalitäten und verwendung die ausstellungsmodalitäten für reiseausweise für staatenlose sind im anhang zum staatenlosenübereinkommen näher geregelt.

Für die visa dürfen keine gebühren verlangt werden, welche die mindestgebührensätze für visa, die an ausländer ausgestellt werden, überschreiten

im reiseausweis für staatenlose können visa angebracht werden. dieser zieht den alten reiseausweis für staatenlose ein und sendet ihn entweder an den ausstellerstaat zurück oder stempelt ihn ungültig. die muster der deutschen reiseausweise für staatenlose sind in der anlage d8a regulärer reiseausweis bzw. die neuausstellung und verlängerung erfolgt durch den ausstellerstaat des bisherigen ausweises.

ausstellungsmodalitäten und verwendung die ausstellungsmodalitäten für reiseausweise für staatenlose sind im anhang zum staatenlosenübereinkommen näher geregelt. die gebühren für die ausstellung dürfen nicht höher sein als für reguläre reisepässedie der ausstellerstaat an eigene staatsangehörige ausgibt. er wird für mindestens drei monate und höchstens drei jahre ausgestellt.

in ihm können kinder mit ausweis für staatenlose werden. in ihm können kinder mit aufgeführt werden. wenn sich aber der inhaber in einem anderen staat niedergelassen hat und dort erlaubt lebt, geht die zuständigkeit auf den neuen aufnahmestaat über sofern er vertragsstaat des staatenlosenübereinkommens ist.

danach gilt — ähnlich wie für den reiseausweis für flüchtlinge — unter anderem: der reiseausweis ist in mindestens zwei sprachen und jedenfalls in englisch oder französisch abzufassen. anlage d8b vorläufiger reiseausweis zur aufenthaltsverordnung festgelegt; vgl. jeder ausstellerstaat muss während der geltungsdauer des reiseausweises für staatenlose den inhaber grundsätzlich wieder zurücknehmen; visa und andere formalitäten dürfen aber verlangt werden.

inhaber ausländischer reiseausweise für staatenlose sind für die einreise und den kurzaufenthalt vom erfordernis eines visums bzw. ebenso wenig fallen personen unter das staatenlosenübereinkommen, die ihre staatsangehörigkeit aufgeben oder nicht akzeptieren wollen, die aber nicht aus dieser staatsangehörigkeit durch den betreffenden staat entlassen werden.

wenn sich aber der inhaber in einem anderen staat niedergelassen hat und dort erlaubt lebt, geht die zuständigkeit auf den neuen aufnahmestaat über sofern er vertragsstaat des staatenlosenübereinkommens ist. wenn ein visum eines zielstaates vorliegt, sollen durchreiseländer transitvisa ausstellen, wenn kein versagungsgrund vorliegt.

dieser zieht den alten reiseausweis für staatenlose ein und sendet ihn entweder an den ausstellerstaat zurück oder stempelt ihn ungültig. die vertragsstaaten des staatenlosenübereinkommens müssen die reiseausweise für staatenlose anderer vertragsstaaten grundsätzlich anerkennen. gebühren für die ausstellung.

für die visa dürfen keine gebühren verlangt werden, welche die mindestgebührensätze für visa, die an ausländer ausgestellt werden, überschreiten. danach gilt — ähnlich wie für den reiseausweis für flüchtlinge — unter anderem: der reiseausweis ist in mindestens zwei sprachen und jedenfalls in englisch oder französisch abzufassen.

wenn ein visum eines zielstaates vorliegt, sollen durchreiseländer transitvisa ausstellen, wenn kein versagungsgrund vorliegt. die vertragsstaaten des staatenlosenübereinkommens müssen die reiseausweise für staatenlose anderer vertragsstaaten grundsätzlich anerkennen. die gebühren für die ausstellung dürfen nicht höher sein als für reguläre reisepässedie der ausstellerstaat an eigene staatsangehörige ausgibt.

Copyright ©lapfile.pages.dev 2025